Allgemeine Geschäftsbedingungen trailletics
1. Mit der Anmeldung auf www.trailletics.de stimmt der Kunde den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen uneingeschränkt zu.
2. Mit der Anmeldung auf www.trailletics.de akzeptiert der Kunde die Datenschutzerklärung uneingeschränkt. Er versichert, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben.
3. Mit der Anmeldung auf www.trailletics.de erstellt der Kunde ein persönliches Mitgliederkonto. Im Bereich des Mitgliederkontos erhält der Kunde unmittelbar Zugang zu zugriffsbeschränkten Inhalten. Eine Anmeldung auf www.trailletics.de kann jederzeit durch die entsprechende Funktion zur Löschung des Mitgliederkontos gelöscht werden. Die Anmeldegebühr kann durch den Kunden nicht zurückgefordert werden.
4. Bei der www.trailletics.de ausgewiesenen Strecke handelt es sich lediglich um eine Streckenempfehlung. Das Befahren der Strecke erfolgt immer auf eigene Gefahr. Die Strecke ist nicht präpariert oder abgesichert. Das Absolvieren der Strecke erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden. Trailletics gibt keinen Termin zum Absolvieren der Strecke vor. Der Kunde erkennt uneingeschränkt an, dass sich es bei trailletics ausdrücklich nicht um eine Veranstaltung handelt. Trailletics trägt ausdrücklich nicht die Pflichten eines Veranstalters.
5. Die Streckenführung ist nicht beschildert. Die Streckenführung wird dem Kunden im neutralen Datenformat „.gpx“ zur Verfügung gestellt. Die Navigation entlang der Streckenführung liegt in der Verantwortung des Kunden.
6. Allgemeinen Hinweisschildern oder Markierungen entlang der Streckenführung ist Folge zu leisten. Eventuelle Sperrungen von Streckenabschnitten, beispielsweise durch Forst oder Eigentümer, sind zu beachten. Die Nutzung einer Ausweichroute erfolgt ebenfalls immer auf eigene Gefahr.
7. Die Strecke enthält anspruchsvolle Abschnitte: Passagen über Wurzeln, Steinkanten oder ähnliches. Das Fahrtempo ist stets dem eigenen Können und den Strecken- und Witterungsbedingungen anzupassen. Trailletics übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Verletzungen, Stürze, Schäden an Mountainbikes, Ausrüstung oder ähnlichem. Das Tragen von Sicherheitskleidung, vor allem eines Helms, wird empfohlen.
8. Die Streckenführung erfolgt auf öffentlichen Wegen. Zu jeder Zeit können sich auf der Strecke weitere Mountainbiker, Spaziergänger oder Wanderer befinden. Es ist stets auf allgemeine Rücksichtnahme zu achten. Dritte dürfen zu keinem Zeitpunkt durch das Befahren der Strecke behindert oder genötigt werden. Gegenseitig respektvoller Umfang und ein Miteinander auf Augenhöhe sind oberste Gebote. Fahrtempo und -verhalten sind beim Aufeinandertreffen mit Dritten entsprechend anzupassen.
gemäß dem Motto: *1 #love trails - respect rules und dimb trail rules
9. Die Streckenführung erfolgt überwiegend durch Wald und Natur. Das Fahrverhalten ist stets so zu wählen, dass die Natur und die Wege nicht beschädigt werden. Abfälle sind zu jederzeit ordnungsgemäß zu entsorgen.
10. Die Streckenführung enthält Abschnitte auf öffentlichen Straßen. Das Fahrverhalten und die Ausstattung des Mountainbikes ist den Anforderungen der StVO anzupassen.
11. Der Kunde besitzt die Möglichkeit im Rahmen der Funktionen des Mitgliederbereichs nachzuweisen, dass er die auf www.trailletics.de ausgewiesene Strecke absolviert hat. Das erfolgreiche Absolvieren der Strecke berechtigt jeden Kunden ein Souvenir zu erwerben. Für den Erhalt des Souvenirs - auf den Seiten von www.trailletics.de nachfolgend stellvertretend Trophäe genannt - ist ein entsprechender Kauf im Web-Shop erforderlich und der entsprechende Nachweis zur Absolvierung der Strecke per Uploadfunktion im Mitgliederbereich der Homepage www.trailletics.de zu erbringen. Die Absolvierung der Strecke innerhalb eines Kalendertages berechtigt für den Erhalt des Souvenirs in Gold, innerhalb von zwei Kalendertagen in Silber, innerhalb von drei Kalendertagen in Bronze.
12. Ist oder wird eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Folge. Trailletics ist vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehendsten erreicht.
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*1) gemeinsame Kampagne "BIKE", "FREERIDE" und "EMTB" (Link)

